31. Jugendgerichtstag 2021 - DVJJ (2024)

Arbeitskreis 13: AUSGEBUCHT! Arbeit mit sexuell auffälligen Jugendlichen

  • Präsentation

Referent*innen: Dr. Benjamin Pniewski, Psychologe, Jugendforensik LVR-Klinik Viersen

Moderation: Daniela Kundt, Dipl.-Sozialpädagogin, Jugendamt Stuttgart, Bundesvorstand der DVJJ

Abstract: Neben den Kriminalstatistiken belegen Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen, dass sexualisierte Gewalt nicht nur durch erwachsene Täter verübt wird, sondern auch durch Jugendliche und Heranwachsende – und dass diese (wie bei den Erwachsenen) größtenteils männlich sind. Zentrales Leitmotiv für die Arbeit mit sexuell übergriffigen Jugendlichen und Heranwachsenden ist es, weitere sexualisierte Gewalt zu verhindern. Der Schutz der Betroffenen ist inzwischen ein wesentlicher Bestandteil fachlichen Bemühens und Handelns, auch wenn dies aufgrund von Täterstrategien und der besonderen Dynamiken bei sexualisierter Gewalt im Einzelfall nach wie vor eine große Herausforderung darstellt. Die Arbeit mit derart komplexen Fallkonstellationen führt bei Fachkräften mitunter zu großer Verunsicherung. Öffentlich bekannt gewordene Taten werden teilweise mit großem medialem Interesse verfolgt. Ziel des Arbeitskreises ist es, den Teilnehmenden Haltungen und Kompetenzen zu vermitteln, die beim Umgang mit sexuell auffälligen jungen Menschen hilfreich sein können. Im Arbeitskreis wird der Beratungsprozess thematisiert, in der die (vermuteten) sexualisierten Übergriffe offengelegt und geeignete Konsequenzen und rückfallpräventive Hilfen für die übergriffigen jungen Menschen herausgearbeitet werden sollen. Zudem werden Möglichkeiten der Therapie von sexuell übergriffigen Jugendlichen und Heranwachsenden im ambulanten und stationären Bereich vorgestellt sowie auf die Frage der Rückfälligkeit und der prognostischen Einschätzung eingegangen.

Arbeitskreis 14: Einige besondere Herausforderungen im Jugendstrafvollzug

Referent*innen: Sarah Blume, wissenschaftliche Mitarbeiterin, TU Dresden| Hilde Kugler, Geschäftsführerin, Treffpunkt e.V., Nürnberg

Moderation: Dr. Joachim Walter, Rechtsanwalt, Osterburken, ehemals Leiter der JVA Adelsheim

Abstract:
1. Impulsreferat: Entlassungsvorbereitung im Projekt HEIMSPIEL (Sarah Blume): Zwischen 2011 und 2019 existierte im Freistaat Sachsen die, an den Verein für soziale Rechtspflege Dresden e.V. angegliederte, Übergangseinrichtung HEIMSPIEL: Auf Basis eines Langzeitausganges erhielten Jugendliche, Heranwachsende und junge Männer die Gelegenheit, für die letzten (max. 6) Monate der Haftstrafe, ihre Entlassung, wohnortnah und mithilfe sozialpädagogischer Begleitung in Dresden, vorzubereiten. Das Referat nimmt den konzeptionellen Rahmen des ehemaligen Wohnprojekts in den Blick und stellt zentrale Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation vor. Sodann lassen sich entsprechende Ableitungen zur überleitungsorientierten Vollzugsgestaltung auf Grundlage der vorausgegangenen Erfahrungen treffen, die die Chancen und Grenzen eines Projektes im Spannungsfeld einer bedürfnisorientierten Perspektive und einen zunehmend risikoorientierten Strafvollzug einbezieht.

2. Impulsreferat: Junge Väter im Jugendstrafvollzug. (Hilde Kugler): Anders als Gefangene im Erwachsenenvollzug haben Jugendstrafgefangene häufig noch gar kein Bewusstsein für ihre Vaterrolle. Die deshalb notwendigen familienorientierten Betreuungsmaßnahmen können beispielsweise bestehen in einem speziellen Besuchssetting, der Biografiearbeit und einem Vätertraining. Auch die Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen zuständigen Partnern wie Jugendamt, Familienbildung und anderen externen Trägern ist von besonderer Bedeutung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Jugendstrafvollzug. In diesem Arbeitskreis soll ein offener Erfahrungsaustausch neue Anregungen geben.

Arbeitskreis 15: Hilfeplanung in der Jugendhilfe im Strafverfahren

  • Präsentation
  • Flowchart 1
  • Flowchart 2

Referentin: Prof. Dr. Brigitta Goldberg, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Bochum

Moderation: Pamela Busse, Dipl.-Sozialpädagogin, Kommunaler Sozialer Dienst Mülheim an der Ruhr, BAG JuhiS

Abstract: Die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem JGG stellt eine originäre, sozialrechtlich begründete Aufgabenstellung der Jugendhilfe dar. Jugenddelinquenz kann Hinweise auf belastende, defizitäre Sozialisations- und Lebensbedingungen geben, die mit einem erzieherischen Bedarf einhergehen. Ziel der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist es, die Tragweite der Delinquenz im Blick auf den Einzelfall zu überprüfen, um potenziell daraus erwachsende Bedarfe oder Gefährdungen für Kinder und Jugendliche zu erkennen und durch passende Angebote zu decken bzw. abzuwenden.
Gemäß § 52 SGB VIII hat die JuHiS frühzeitig zu prüfen, ob für die jungen Menschen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Dabei hat sich die Jugendhilfe am Kindeswohl zu orientieren und die Aspekte herauszuarbeiten, die das Wohl der jungen Menschen fördern, sie unterstützen bzw. die die bestehenden Benachteiligungen abbauen. Diese jugendhilferelevanten Gesichtspunkte können maßgeblichen Einfluss auf das Strafverfahren haben, umso wichtiger ist es, diese in Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung zu bringen.
Nicht jedes strafrechtlich relevante Verhalten löst jedoch unweigerlich eine professionelle Intervention der Jugendhilfe aus. Aber wenn sich nun herausstellt, dass eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfe für junge Volljährige notwendig ist – wer hat dann die Fallverantwortung für diese Jugendhilfe-Leistung? Das ist in der Praxis sehr unterschiedlich, insbesondere weil die Fallverantwortung von der Organisationsform der JuHiS (Spezialdienst, Teilspezialisierung oder vollständige Integration in den ASD) abhängig ist.
Im Arbeitskreis sollen – unter der Einbeziehung der sich aus der EU-Richtlinie 2016/800 ergebenden Veränderungen – die gesetzlichen Aufgaben der JuHiS, die möglichen Hilfen und ihre Bedeutung im Rahmen des Jugendstrafverfahrens sowie die Anforderungen an eine Hilfeplanung dargestellt werden. Im Anschluss wird es darum gehen, die Unterschiede in der Praxis aufzuzeigen sowie Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle herauszuarbeiten.

Arbeitskreis 16: Vorurteilsreflektiertes Handeln in Beruf und Alltag

  • Präsentation

Referent*innen: Ann-Sofie Susen, Projektleiterin, Stiftung SPI, Berlin

Moderation: Dr. Ingmar Dette, Stiftung SPI, Berlin

Abstract: Menschen beurteilen ihr Gegenüber in Sekundenschnelle, unterscheiden zwischen Bekanntem und Unbekanntem und knüpfen daran ihre Einordnung, Wertung und ihr Gefühl. Vorurteile haben in sozialen Interaktionen eine wichtige Funktion, sie geben Orientierung und Halt. Darüber hinaus können sie aber auch gruppenstabilisierend und identitätsstiftend wirken, Eigen- und Fremdbilder verfestigen und gesellschaftliche Machtverhältnisse legitimieren.
Vorurteile speisen sich aus vielen Quellen: aus Wahrnehmungen, Erfahrungen, Wissen, Informationen, Glaubenssätzen, Sprache, Narrativen, Mythen, Bildern, Sozialisation, Weltanschauungen u.a.m. Sie basieren häufig auf kollektiv geteilten Annahmen, sind also immer auch gesellschaftlich verankert, stellen auf der einen Seite Zusammenhalt her und führen gleichzeitig zu sachwidrigen Ungleichbehandlungen und Ausgrenzungen.
Im Arbeitskreis sollen Vorurteile in ihrer Ambivalenz betrachtet und reflektiert und daran geknüpftes Verhalten vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Veränderungen und Kontexte diskutiert werden. Neben einem fachlichen Impuls stehen Interaktionen und der gemeinsame Austausch im Vordergrund.
Ziel ist es, Vorurteile anzuerkennen, zu hinterfragen und als Lernfeld zu begreifen, auf dem wir jeden Tag besser werden können, um zu einer diskriminierungsarmen, chancengerechten und inklusiven Gesellschaft beizutragen.

Arbeitskreis 17: Stadt, Land, Fluss: Wie baue ich mir eine Kooperationslandkarte?

  • Input – Fritsch
  • Input – Reckfort
  • Input – Wesely

Referent*innen: Konstanze Fritsch, Leiterin des Geschäftsbereichs Lebenslagen, Vielfalt & Stadtentwicklung, Stiftung SPI | Michael Reckfort, Sozialpädagoge, Jugendhilfe im Strafverfahren, Coesfeld, BAG JuhiS | Tilman Wesely, LKA Niedersachsen, BAG Polizei

Moderation: Daniela Adams-Klose, Dipl.-Sozialpädagogin/-arbeiterin, systemische Beraterin, Landratsamt Potsdam-Mittelmark, BAG JuhiS

Abstract: Die Zusammenarbeit von verschiedenen Ressorts wird themenübergreifend gefordert und vielfach von ihnen praktiziert. Die Kooperationsformen reichen dabei von einmalig und spontan bis hin zu dauerhaft und regelmäßig. Unter dem Sammelbegriff der Kooperation entsteht häufig eine Handlungsvielfalt, in der jede*r alles tut, was sich richtig anfühlt. Der Arbeitskreis setzt sich mit den konkreten Zielen von Kooperationen und deren Nutzen auseinander. Welche Fragen und welches Vorgehen verlangen vorhergehende Überlegungen und Abstimmungen zwischen den potentiellen Partner*innen im Strafverfahren? Welche Ressourcen kann ich für definierte Bereiche oder einzelne Vorhaben bündeln? Welches Eigeninteresse haben die einzelnen Berufsgruppen, was ist Erfolg? Wie kann zusammen gearbeitet werden, ohne, dass die beruflichen Profile verschwimmen? Welche Zielsetzungen können gemeinsam erreicht werden und wie setze ich das konkret um? Wo gibt es Grenzen? Ziel des Arbeitskreises ist es, Anregungen für die praktische Arbeit zu entwickeln, die im Alltag anwendbar sind.

Arbeitskreis 18: Junge Geflüchtete im Strafverfahren – Herausforderungen für die Jugendhilfe?

Referent*innen: Bernd Holthusen, Fachgruppenleiter, DJI, München | Susanne Achterfeld, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V., Heidelberg

Moderation: Martin Schnütchen, Sozialpädagoge, Stadt Schwelm

Abstract: In den vergangenen Jahren Jahre hat das Thema Flucht allgemein und Delinquenz von geflüchteten Jugendlichen im Besonderen viele öffentliche und politische Diskussionen bestimmt. Im und vor Herbst 2015 dominierte noch das Bild von schutzsuchenden, hilfebedürftigen jungen Menschen und bildete die Folie für die sprichwörtliche Willkommenskultur verbunden mit überaus großem zivilgesellschaftlichen Engagement, orientiert an Grund- und Menschenrechten. Spätestens mit den Übergriffen in der Kölner Silvesternacht 2015/2016 und der folgenden öffentlichen Diskussionen setzte eine Polarisierung ein und ein anderes Bild gewann an Bedeutung. Ein Teil der Gesellschaft stilisierte geflüchtete Jugendliche – genauer: männliche muslimische Jugendliche – zur unkalkulierbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die entweder eingesperrt oder abgeschoben werden müssten.
Mittlerweile sind die aufgeregten Debatten aus den Medien weitgehend verschwunden. Nach wie vor leben aber zahlreiche begleitete und unbegleitete junge Geflüchtete in schwierigen Lebenslagen, die mit vielfältigen Risiken von Viktimisierung und Delinquenz verbunden sind. Welche Herausforderungen stellen sich hier für die Jugendhilfe im Strafverfahren und die ambulanten sozialpädagogischen Angebote, welche Erfahrungen wurden zwischenzeitlich gemacht?
Im Arbeitskreis soll zunächst ein Überblick über aktuelle Daten über geflüchtete junge Menschen und deren Lebenslagen in Deutschland gegeben werden. Von zentraler Bedeutung ist aus der Sicht der Jugendlichen der aktuelle Stand ihres Asylverfahrens und damit verbunden ihre (möglicherweise negierte) „Bleibeperspektive“ und in der Folge ihr mehr oder weniger prekärer Aufenthaltsstatus.
Wenn geflüchtete junge Menschen mit Delinquenz auffällig werden, ist neben dem Jugendstrafrecht ebenso das Asyl- und Aufenthaltsrecht von höchster Relevanz, nicht nur weil damit eine zweite „Bestrafung“ droht, sondern insbesondere auch weil hieraus problematische soziale Situationen und Perspektivlosigkeit entstehen und damit folgenschwere Auswirkungen auf das Leben der jungen Menschen haben.
Da es im Ausländerrecht in den letzten knapp vier Jahren über 25 gesetzliche Reformen gegeben hat (Stichworte Familien/Elternnachzug, Duldung light, Ausbildungsduldung, Datenaustauschverbesserungsgesetz, „Geordnete Rückgesetz“ etc.), wird im Arbeitskreis in einem eigenen Input über die aufenthaltsrechtlichen Folgen von Delinquenz informiert.
Nach den beiden Inputs sollen im Arbeitskreis die Erfahrungen der Teilnehmenden des Arbeitskreises aktiv eingebracht und die vor Ort sehr unterschiedlichen Situationen gemeinsam diskutiert werden. Auf dieser Basis sollen abschließend die Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe im Allgemeinen und insbesondere für die Jugendhilfe im Strafverfahren und für ambulante sozialpädagogische Angebote im Besonderen herausgearbeitet werden.

Arbeitskreis 19: Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht

Referent*innen: Andreas Guido Spahn, Richter, Amtsgericht Rudolstadt

Moderation: Anja Schneider, Oberstaatsanwältin, Staatsanwaltschaft Gera, Bundesvorstand der DVJJ

Abstract: Durch das „Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“ sind die Vorschriften über den (früheren) Verfall und die Einziehung zum 1. Juli 2017 grundlegend überarbeitet worden und gelten sie auch für sog. „Altfälle“, allerdings ohne spezifische Vorgaben für das Jugendstrafrecht. Welche Konsequenzen dies für die Anwendung der §§ 73 ff. StGB und die korrespondierenden prozessualen Vorschriften im Jugendstrafrecht hat, darüber gehen die Meinungen in Literatur und Rechtsprechung weit auseinander und reichen von uneingeschränkter Anwendbarkeit bis zur Unvereinbarkeit mit den Grundsätzen des Jugendstrafrechts.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes, der angesichts des Wegfalls der Härteklausel des § 73c StGB aF und der Verlagerung der Berücksichtigung der finanziellen Situation des Täters bzw. der Täterin in das Vollstreckungsverfahren eine Neubewertung der Anordnung der Einziehung im jugendgerichtlichen Verfahren vornehmen und die Einziehungsentscheidung im Jugendstrafrecht dem Ermessen des Tatrichters bzw. der Tatrichterin überantworten wollte (§ 8 Abs. 3 Satz 1 JGG), hatte die Problematik unterdessen, weil sich die anderen Senate ablehnend geäußert haben, dem Großen Senat für Strafsachen zur Entscheidung vorgelegt.

Unterdessen wurde der schon länger erwartete Beschluss des Großen Senats des Bundesgerichtshofs zur Frage der Spielräume der Gerichte bei der Vermögensabschöpfung in Jugendsachen veröffentlicht (BGH, Beschluss vom 20.01.2021 – GSSt 2/20). Dieser Entscheidung lag die Frage des 1. Senats zugrunde: „Steht die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73c Satz 1 StGB im Jugendstrafverfahren im Ermessen des Tatgerichts (§ 8 Abs. 3 Satz 1 JGG)?“

Diese Frage wurde vom Großen Senat verneint und insoweit für Recht erkannt: „Die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c Satz 1 StGB) steht auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht nicht im Ermessen des Tatgerichts.“

Nachdem damit ungeachtet des Hinweises des Großen Senats, „ob der vom Gesetzgeber beschrittene Weg die zweckmäßigste aller denkbaren Lösungen darstellt, hat der Große Senat nicht zu entscheiden“, eine Lösung des durch schlechte Gesetzgebung verursachten Zielkonflikts durch eine am Erziehungsgedanken ausgerichtete Einzelfallentscheidung des Jugendgerichts, sollte nicht erwartungswidrig der Gesetzgeber erneut tätig werden, für unabsehbare Zeit verbaut ist, müssen jetzt praxisgerechte neue Lösungswege durch intelligente Nutzung der verfahrensrechtlichen (§ 421 StPO) und vollstreckungsrechtlichen (§ 459g StPO) Vorschriften gefunden und beschritten werden.

In dem Arbeitskreis sollen die jugendstrafrechtsspezifischen Aspekte und Probleme der Anwendung der neuen Vorschriften zur Vermögensabschöpfung beleuchtet werden, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Erziehungsgedankens, die besonders praxisrelevanten Fallgruppen der Wertersatzeinziehung, die praktischen Probleme in der Vollstreckung und die Rolle des Jugendgerichts in der Vollstreckung. Hierbei interessiert insbesondere, welche praktischen Erfahrungen bislang bundesweit gemacht wurden. Gemeinsam wollen wir die verschiedenen Aspekte im Hinblick auf eine jugendstrafrechtskonforme Anwendung der Vermögensabschöpfung diskutieren.

Arbeitskreis 20: Medienberichterstattung zu Jugendstrafverfahren im Spannungsverhältnis zum Nichtöffentlichkeitsgrundsatz

Referent*innen: Prof. Dr. Christian Laue, Rechtsanwalt, Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg | Dr. Marco Bertolaso, Leitender Nachrichtenredakteur und Journalist, Deutschlandfunk

Moderation: Berthold Sellmann, Richter, Amtsgericht Bergisch Gladbach

Abstract: § 48 JGG normiert den Ausschluss der Öffentlichkeit in Verfahren gegen Jugendliche. Diese Durchbrechung des sonst in Strafverfahren geltenden Öffentlichkeitsgrundsatzes wird gerechtfertigt mit entwicklungspsychologischen und jugendpädagogischen Erkenntnissen, wonach eine Beteiligung der Öffentlichkeit den ungestörten Ablauf der Hauptverhandlung, insbesondere die Persönlichkeitserforschung behindern und für jugendliche Angeklagte stigmatisierend wirken kann.
Dem gegenüber steht das Interesse der Medien an einer möglichst eigenbeobachteten Begleitung und Berichterstattung über den Inhalt, Verlauf und das Ergebnis einer Hauptverhandlung für die Allgemeinheit. Dies betrifft zumeist für die Medien spektakuläre Strafverfahren im Bereich von Tötungs- und Sexualdelikten.
In dieser Abwägung ist durch den Gesetzgeber dem Schutz des Jugendlichen der Vorrang eingeräumt worden. Diese Einschränkung der medialen Berichterstattung über eine nichtöffentliche Hauptverhandlung eines jugendlichen Angeklagten ist in spektakulären Verfahren von einigen Medien kritisiert worden. Gegenstand der Kurzreferate und der Diskussion im Arbeitskreis sollen daher die unterschiedlichen Gesichtspunkte und Interessenlage der Berichterstattung der Medien und des Schutzes eines Jugendlichen durch den Nichtöffentlichkeitsgrundsatz sein.

Arbeitskreis 21: AUSGEBUCHT! Mehrfach belastete und mehrfach auffällige Kinder und Jugendliche

Dieser Arbeitskreis ist leider ausgebucht!

Referent*innen: Patrick Zobrist, Dozent und Projektleiter, Hochschule Luzern | Prof. Dr. Menno Baumann, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf

Moderation: Lena Rudel, Sozialarbeiterin, Lotse e.V., München, BAG ASA

Abstract: Die Blickrichtung ändert sich: Konnte das Helfersystem bis zum Eintritt der „Nullerjahre“ des 21. Jh. noch unisono auf die „mehrfach belastete, mehrfach auffällige, multiproblematische“, Klientel blicken und das sozialarbeiterische Ethos in der Entwicklung von Methoden und Hilfemassnahmen für „besonders herausfordernde“ Kinder und Jugendliche entdecken, beginnt sich mit den 2010er Jahren auch unter der soziologisch interessierenden Fragestellung „Was machen wir bloß mit denen?“ eine Entwicklung zu entfalten, die unter Zuhilfenahme von nicht weniger martialischen Klient_innenbezeichnungen wie „Systemsprenger“ oder „schwier(ig)ste (!) Kinder und Jugendliche“ auch und vor allem das System und deren helfende Akteure in den Fokus nimmt.
Die beiden Referenten stellen sich nun gerade dieser Aufgabe, diese Entwicklung fachgerecht zu analysieren und die „Arbeitsbeziehungen mit mehrfach belasteten und auffälligen Jugendlichen“ einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Dazu gehören nicht nur empirische Befunde zu pädagogischen Arbeitsbeziehungen in Zwangskontexten ebenso wie diverse Konzepte zur Beziehungsgestaltung mit dieser Gruppe, sondern gerade auch Unfähigkeiten, Grenzen und Überforderungen der Helfersysteme.
So schauen wir mit einem „Entwicklungsblick“: Wir reden nicht von Kindern mit schweren Störungen, sondern von Kindern, die Teil unserer Gesellschaft sind und der Logik von gesellschaftlichen, biografischen und situativen Rahmenbedingungen folgen. Wir stellen die Frage: Wie gehen pädagogische und justiziale Systeme mit Affekten um? und reflektieren auf die besondere Bedeutung von Loyalitätskonflikten als Beziehungs-Randbedingung dieser sozialen Arbeit.

Arbeitskreis 22: Die Polizeidienstvorschrift 382

  • Zusammenfassung

Referent*innen: Werner Gloss, Nürnberg, BAG Polizei | Dr. Rüdiger Schilling, BAG Polizei

Moderation: Maxi Wantzen, Staatsanwaltschaft Itzehoe | Alescha Savinsky, Staatsanwaltschaft Itzehoe

Abstract: Die Polizeidienstvorschrift 382 – Bearbeitung von Jugendsachen definiert die Standards der polizeilichen Jugendarbeit in der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr. Aktuell gilt der Regelungsstand aus dem Jahr 1995, der mittlerweile nicht nur in bestimmten Begrifflichkeiten, sondern auch in rechtlicher Hinsicht angepasst werden muss.
Es stellt sich grundsätzlich die Frage, inwieweit die Vorschrift unter den heutigen Rahmenbedingungen praxistauglich ist und Relevanz für die polizeiliche Jugendsachbearbeitung entwickelt. Angesichts der rechtlichen Veränderungen, z.B. durch die neuen Regeln für das polizeiliche Ermittlungsverfahren, die mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 in Kraft getreten sind, aber auch durch neue Lebenswelten junger Menschen, die sich z.B. auf das Verhalten in sozialen Netzwerken auswirken, kann und soll der Versuch unternommen werden, die PDV 382 neu zu denken. Erkenntnisse und Ergebnisse aus dem Arbeitskreis können so in den laufenden Reformprozess der Vorschrift einfließen und sowohl die Sicht der Praxis als auch der Fachöffentlichkeit erschließen.
Über dieses Stimmungsbild hinaus wird Gegenstand der Diskussion die Akzeptanz der Dienstvorschrift mit Ihren dezidierten Regelungen und deren Handhabung sein.

Arbeitskreis 23: Entwicklungen des Jugendstrafrechts im Ausland – Die Umsetzung der EU-RL 2016/800 (Teil I) und die Problematik der Behandlung Heranwachsender

  • Präsentation Dr. Weber

(Teil II) – Hinweis: Die Kurzvorträge werden teilweise in englischer Sprache gehalten!

Referent*innen:
Teil I: Prof. Dr. Karin Bruckmüller, Wien (Österreich) | Doz. Dr. Gintautas Sakalauskas, Vilnius (Litauen)

Teil II: Prof. Sandra Bucerius, Edmonton (Kanada) | Prof. Lael Chester, New York (USA) | Vincent Schiraldi, New York (USA) | Prof. Jolande uit Beijerse, Rotterdam (Niederlande) | Prof. Dr. Jonas Weber, Bern (Schweiz)

Moderation: Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn, Freie Universität Berlin | Prof. em. Dr. Frieder Dünkel, Universität Greifswald

Abstract: Die EU-RL 2016/800 hat zu weitreichenden Änderungen im Bereich des Ermittlungs- und Strafverfahrens in Deutschland geführt. Im ersten Teil des AK möchten wir den Blick auf unsere europäischen Nachbarländer Dänemark, Österreich und Litauen richten und die Umsetzung der RL mit den Neuerungen im deutschen Jugendstrafrecht vergleichen.

Im zweiten Teil wollen wir die Problematik der Heranwachsenden diskutieren. Hier gab und gibt es aktuelle Änderungen bzw. Reformforderungen bzgl. einer Erweiterung des Anwendungsbereichs auf 19- bis zu 22-Jährige in einigen Bundesstaaten der USA. Lael Chester und Vincent Schiraldi berichten über das Emerging Adult Justice Project an der Columbia University, New York. Die Niederlande haben bereits 2014 die Anwendung jugendstrafrechtlicher Reaktionen auf bis unter 23-Jährige ermöglicht. In der Schweiz gibt es innerhalb des StGB eine Maßnahme speziell für 18- bis unter 25-Jährige, über deren Ausgestaltung und Evaluation berichtet wird. Die Kurzvorträge aus den USA und den Niederlanden werden in englischer Sprache gehalten, die Diskussion wird zweisprachig möglich sein.
Schließlich wird über aktuelle Entwicklungen in Strafanstalten für jugendliche und heranwachsende Straffällige in Kanada berichtet.
(Jeweils Kurzberichte, 10-15 Min.)

Arbeitskreis 24: Ambulante Hilfen in Zeiten des Social Distancing – Chancen und Grenzen für die Zukunft

  • Präsentation

Referent*innen: Jana Winter, Erziehungswissenschaftlerin, Kriminologin, Anti-Aggressions-Trainerin, Diakonie Saar, Bundesvorstand der DVJJ

Moderation: Anja Pokorny, Sozialpädagogin, Projekt „(Be)Denkzeit“, KJV e.V.

Abstract: „Ein Ende der Corona-Pandemie noch im Jahr 2021 gilt laut der Weltgesundheitsorganisation WHO als unwahrscheinlich.“, so berichtet die Frankfurter Rundschau.
Die Coronakrise hat uns vor neue Herausforderungen in der Arbeit mit straffällig gewordenen jungen Menschen gestellt und ist nach wie vor ein aktuelles Thema, welchem ausreichend Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Ambulante Angebote, wie pädagogisch begleitete Arbeitsstunden, Soziale Trainingskurse, Anti-Gewalt- oder Anti-Aggressivitäts-Trainings®, u.v.m. können nicht wie gewohnt durchgeführt werden, weswegen wir auf alternative Handlungsweisen ausweichen müssen. Die verschiedenen Einrichtungen wurden hierbei kreativ und haben digitale Angebote, wie Online-Beratung, Online-Trainingskurse oder Online-AGTs ins Leben gerufen. Sie haben aber auch Aufgabenpakete und Challenges kreiert oder bereits bestehende Angebote ausgeweitet, um nach wie vor mit den Jugendlichen im Austausch zu bleiben und ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre richterliche Weisung zu erfüllen. Manche haben zudem die Gelegenheit genutzt sich mehr den Sozialen Medien zu widmen und diese für sich und ihre Teilnehmenden zu nutzen.
Da jede Krise aber auch neue Chancen mit sich bringt, sollen in diesem Arbeitskreis alternative Arbeitsweisen, die durch die Pandemie entstanden sind, vorgestellt und zusammengetragen werden. Dies erlaubt uns dann die Chancen und Grenzen für die sozialpädagogische Arbeit, welche sich während der Pandemie gezeigt haben, herauszuarbeiten. Mögliche Fragestellungen wären also: Wer hat in dieser Zeit alternative und bestenfalls erfolgsversprechende Konzepte erstellt und idealerweise auch erprobt und wie sehen diese aus? Welche Probleme gab es für die ambulanten Hilfen während der Krise und konnten oder könnten diese vielleicht gelöst werden?
Im Idealfall können wir in diesem Arbeitskreis dementsprechend bestehende Probleme gemeinsam lösen und finden Methoden und Konzepte, welche auch nach Corona noch beibehalten werden sollten.

31. Jugendgerichtstag 2021 - DVJJ (2024)

References

Top Articles
Latest Posts
Article information

Author: Chrissy Homenick

Last Updated:

Views: 5926

Rating: 4.3 / 5 (54 voted)

Reviews: 85% of readers found this page helpful

Author information

Name: Chrissy Homenick

Birthday: 2001-10-22

Address: 611 Kuhn Oval, Feltonbury, NY 02783-3818

Phone: +96619177651654

Job: Mining Representative

Hobby: amateur radio, Sculling, Knife making, Gardening, Watching movies, Gunsmithing, Video gaming

Introduction: My name is Chrissy Homenick, I am a tender, funny, determined, tender, glorious, fancy, enthusiastic person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.